FFH-Verträglichkeitsprüfung

Im Rahmen des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 haben die Staaten der EU Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiete (FFH-Gebiete) und europäische Vogelschutzgebiete ausgewiesen.
 

Vorhaben, die den Schutzzweck oder die Erhaltungsziele dieser Schutzgebiete beeinträchtigen können, müssen bezüglich ihrer Verträglichkeit überprüft werden. Ist eine Beeinträchtigung unvermeidlich, sind weitere Prüfschritte, auch bezüglich der Ausnahmetatbestände, erforderlich.

Wir beraten Sie in Sachen FFH-Verträglichkeit Ihres Vorhabens und erarbeiten für Sie lösungsorientierte Planungsbeiträge und Fachgutachten.

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